Information über die Modelleisenbahnfreunde Neuburg e.V. (MEN)
Zur Zeit besteht der Verein aus 25 Mitglieder, von denen 5 Jugendliche sind, gleichwohl suchen wir weiter händeringend nach personellen Verstärkungen, auf dass unser Hobby auch noch in der nächsten Generation gehegt und gepflegt wird. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, schauen Sie doch einfach an unseren zweimal in der Woche stattfindenden Treffen vorbei. Jeden Mittwoch treffen wir uns um 18:00 Uhr, jeden Samstag treffen wir uns um 16:00 Uhr im Vereinsheim (zur Anfahrt siehe ZumVereinsheim).
Der aktuelle Vorstand setzt sich wie folgt zusammen (s.u. die Satzung):
1. Vorsitzender Andreas Fink, Petenkoferring 7, 86633 Neuburg a.d. Donau, Tel.: 0170-4806446, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
2. Vorsitzender Uwe Michlenz, Altvaterstraße 5, 86675 Buchdorf
Schriftführer Manfred Klein, Gietelhausenerstraße 11, 86633 Neuburg a.d. Donau
Beisitzer Gerhard Jerabek, Pfarrgasse 8, 85128 Nassenfels
Kassenwart Gerd Liefländer, Ingolstädterstraße 24e, 86633 Neuburg a.d. Donau, Tel.: 08431-4379410, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Leider hat die Deutsche Post unser bisheriges Postfach ersatzlos gestrichen. Wenn Sie uns kontaktieren wollen, wenden Sie sich bitte an Herrn Fink (1. Vorstand) oder an mich (Kassenwart s.o.)
Satzung der Modelleisenbahnfreunde Neuburg e.V. (MEN)
Fassung vom 11.10.2008
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Modelleisenbahnfreunde Neuburg e.V. (nachfolgend MEN genannt). Der Sitz ist in Neuburg/Donau und ist unter der VR-Nr.: 10765 in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist die
- Förderung und Pflege des Eisenbahn- und Landschaftsmodellbaues
- Förderung der Bildung und Erziehung von Jugendlichen im Bereich Eisenbahnmodellbau
2. Der Satzungszweck wird realisiert durch regelmäßige Treffen zum modellmäßigen Nachbau des Eisenbahnbetriebes, sowie des dazugehörigen Landschaftsmodellbaues, des weiteren durch den Aufbau einer Jugendgruppe, um Kinder und Jugendliche zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung anzuregen und das Interesse am Modellbau zu wecken und zu fördern.
3. Der Verein führt alle Maßnahmen durch, die zur Erreichung des Vereinsziels geeignet sind.
4. Die Zeiten und Ort der regelmäßigen Treffen werden in der Vereinsordnung festgelegt.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 3. Abschnitt: Steuerbegünstige Zwecke, §§ 51-68.
2. Der Verein ist selbstlos tätig.
3. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet:
- mit dem Ableben des Mitglieds
- durch schriftliche Austrittserklärung gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende des Quartals.
- durch Ausschluss aus dem Verein wegen Verstoßes gegen die Vereinsinteressen durch Beschluss des Vorstandes. Vor dem Ausschluss ist das Mitglied anzuhören. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen. Innerhalb eines Monats ab Zugang kann das Mitglied schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
- weitere Einzelheiten regelt die Vereinsordnung
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Jahresbeiträge, sowie die Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Weitere Einzelheiten regelt die Vereinsordnung.
§ 7 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassenwart
- Schriftführer
- Beisitzer
2. Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Beide sind stets einzeln vertretungsberechtigt
3. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem anderen Organ zugewiesen werden. Er ist zuständig vor allem für:
- die laufenden Geschäfte des Vereins
- die Vorbereitung, die Einberufung, die Tagesordnung und den Ablauf der Mitgliederversammlung
- die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
- die Aufstellung eines Haushaltsplanes, die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben des Vereins
- die Erstellung eines Jahresberichtes
- die Ernennung von Ehrenvorsitzenden
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
5. Vorstandsitzungen werden vom 1. oder 2. Vorsitzenden einberufen. Eine Tagungsordnung muss nicht vorliegen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglider anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Gleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitgliedes.
6. Weitere Funktionen und Aufgaben werden in der Vereinsordnung festgelegt.
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einbehaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgetzte Tagesordnung mitzuteilen.
2. In der Mitgliederversammlung ist jedes volljährige Mitglied stimmberechtigt. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung, wenn mindestens ein Viertel der Vereinsmitglieder erschienen ist.
3. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Genehmigung des Haushaltplanes für das kommende Geschäftsjahr
- Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen bzw. Vereinsänderungen und Vereinsauflösungen
4. Der Vorstand muss unverzüglich eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich, mit Grund und Zweck, fordern, bzw. das Vereinsinteresse eine Mitgliederversammlung erfordert.
5. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
6. Weitere Einzelheiten regelt die Vereinsordnung.
§ 10 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für 2 Jahre zwei Kassenprüfer, die die Kassengeschäfte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit prüfen. Die Prüfung erstreckt sich nicht nur auf die Zweckmäßigkeit der Ausgaben. Kassenprüfer dürfen keine Vorstandsmitglieder sein.
§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 4/5 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Modelleisenbahnbaues.
§ 12 Vereinsordnung
Die Vereinsordnung ist Teil der Vereinssatzung und ergänzt diese. In der Vereinsordnung werden weitere Regeln im Rahmen des Vereinsrechtes geregelt. Die Vereinsordnung ist mit der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung änderbar.
Hinweis:
Aus gegebenen Anlass verzichten wir auf ein anonym nutzbares Gästeforum. Wenn Sie uns etwas mitteilen wollen, benutzen Sie bitte die obigen Telefonnummern bzw. E-Mailadressen. Vielen Dank für ihr Verständnis.